FAQs

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Breitband-Portal. Die Liste befindet sich noch im Aufbau und wird nach und nach ergänzt.

Haben Sie selbst eine Frage, die noch nicht in der Liste ist?  Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fragen von Wegebaulastträgern

  • Wie registrieren sich Kommunen/Wegebaulastträger beim Breitband-Portal?

    Derzeitig können sich Kommunen und andere Wegebaulastträger beim Breitband-Portal registrieren und authentifizieren auf Basis eines sicheren Verzeichnisdienstes, der von der ekom21 zur Verfügung gestellt wird.

    Eine Anleitung zur Registrierung für Wegebaulastträger finden Sie hier.

  • Welche Schritte sind für die Sachbearbeitung durchzulaufen, um mit dem Breitband-Portal arbeiten zu können?

    • Zuerst ist die Registrierung durchzuführen und abzuschließen (siehe "Handbuch Registrierung- und Konfigurationsservice" auf der Seite Schulungsunterlagen).
    • Anschließend ist die Konfiguration zu durchlaufen. Hierfür erhalten Sie eine E-Mail innerhalb von 1-2 Tagen nach der Registrierung.
    • Wenn Sie als Wegebaulastträger idento21 nutzen (in der Regel innerhalb von Hessen), werden Benutzer hierüber angelegt. Kontaktieren Sie hierfür Ihre idento21-beauftragte Person. Dieser stellt Ihnen dann auch die Zugangsdaten zur Verfügung.
    • Nutzen Sie kein idento21, so werden die Benutzer über die Konfiguration angelegt. Nach erstmaligen Abschluss des Konfigurationsservice erhalten Sie die Zugangsdaten per E-Mail sowie das Passwort per Post zur Anmeldung in der Sachbearbeitung (siehe "Handbuch Registrierung- und Konfigurationsservice" auf  der Seite Schulungsunterlagen).
  • Wieso kann ich den Link zur Sachbearbeitung nicht aufrufen?

    Voraussetzung für die Nutzung der Sachbearbeitung-Komponente ist ein Zugang zu den Netzen des Bundes. Dieser wird im Rahmen der Anbindung eines Bundeslandes freigeschaltet. Sollten Sie dennoch beim Aufruf eine Fehlermeldung erhalten, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre lokale IT und lassen Sie die Proxy Einstellungen und Firewall Freigaben prüfen.

  • Wo findet ich als Wegebaulastträger den Regionalschlüssel?

    Der Regionalschlüssel kann auf der folgenden Seite gesucht werden: DCAT-AP.de - Regionalschlüssel.

  • Welche Konfigurationsmöglichkeiten gibt es auf Bundeslandebene? 

    Durch die Bundesland-Konfiguration besteht die Möglichkeit, zentrale Empfehlungen für die Gestaltung des Bescheids für die Wegebaulastträger innerhalb des Bundeslands vorzunehmen.

    Somit können in der Bundesland-Konfiguration Regelwerke und Nebenbestimmungen hinterlegt werden, die die Wegebaulastträger bei der Erstellung ihres Bescheides übernehmen können. Des Weiteren können dem Wegebaulastträger Hinweise im Konfigurationsservice hinterlegt werden.

    Bitte wenden Sie sich an support-digitalisierung@ekom21.de, wenn Sie sich als Bundesland im Breitband-Portal registrieren möchten.

  • Kann das Breitband-Portal an Fachverfahren angeschlossen werden?

    Ja, das ist möglich. Dazu muss Ihr Fachverfahren den Standard XBreitband  unterstützen. Dann kann es über die von der FITKO bereitgestellte Schnittstelle Fit-Connect mit dem Breitband-Portal kommunizieren. Das Breitband-Portal unterstützt diesen Standard bereits.

  • Wie können individuelle Vorgaben des Wegebaulastträgers in den Genehmigungsbescheid einfließen? 

    In der Konfiguration können individuelle Daten hinterlegt werden. Sie können hier beispielsweise ihr Wappen, ihre Signatur und Bankverbindungen sowie Regelwerke und Nebenbestimmungen pflegen. Nach erstmaligen Abschließen der Konfiguration sind diese in der Sachbearbeitung hinterlegt. Sie können die Angaben jederzeit anpassen, indem Sie sich im Konfigurationsservice anmelden. Eine Anleitung finden Sie im  "Handbuch Registrierung- und Konfigurationsservice" auf  der Seite Schulungsunterlagen.

  • Welche Kosten ergeben sich für die nachnutzenden Länder und die Wegebaulastträger?

    Die Verteilung der Kosten auf die Kommunen wird durch Ihr jeweiliges Bundesland geregelt. Grundsätzlich schließt das Land Hessen mit dem nachnutzenden Bundesland (NBL) einen Vertrag über die Nachnutzung. Das im FIT-Store hinterlegte Kostenmodell dient hierfür als Grundlage.

  • Können die Gebühren für den Bescheid elektronisch via E-Payment bezahlt werden? 

    Die epay21 und epayBL Schnittstellen sind vorhanden und können bei Bedarf angebunden werden. Allerdings basieren diese im Wesentlichen auf die Zahlung über Paypal und Kreditkarten, welche in der Praxis von Telekommunikationsunternehmen meist nicht genutzt werden. Aus diesem Grund wird die Schnittstelle nur bei Bedarf bedient.

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