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Digitalisierung des Genehmigungsprozesses
Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) vereinen die federführenden Länder Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen mit der ekom21 - KGRZ Hessen entscheidende Vernetzungen, Werkzeuge und Vertragskonstellationen und verbessern das Zusammenspiel der Akteure im Gigabitausbau wesentlich. Ziel sind volldigitalisierte Genehmigungsprozesse für Tiefbaumaßnahmen im Breitbandausbau.
Für einen ersten Einblick geht es hier zum Teaser-Video.
Ziel
Das digitale Zustimmungsverfahren zur Nutzung öffentlicher Wege im Breitbandausbau beschleunigt das Verfahren zur Leitungslegung nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 127 Abs. 1 TKG n.F. / § 68 Abs. 3 TKG a.F.). Telekommunikations- und Planungsunternehmen können nunmehr auf schnellere Bearbeitung durch Nutzung des Online-Antrags hoffen. Aktuell testen Pilotkommunen das Antragsportal länderübergreifend unter Realbedingungen. In enger Zusammenarbeit haben die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz als Federführer des Projekts den Grundstein für eine optimierte Vorgehensweise gelegt.
Funktion

Als technisch herausragend stellt sich vor allem die Nutzung eines Geoinformationssystems (GIS) und die Einbindung einer interaktiven Karte als Benutzeroberfläche dar. Entsprechend der Lokation des Bauvorhabens wird der relevante Kartenausschnitt für den Antragsteller dargestellt. Anschließend kann der Leitungsweg in dieser Karte skizziert werden. Anhand der Karte können Kommunen und Telekommunikationsunternehmen (TKU) gemeinsam und interaktiv auf identischer Datenbasis zusammenarbeiten.
Um diesen Prozess zu ermöglichen, wurde ein speziell auf die Anforderungen der zukünftigen Nutzer zugeschnittenes Portal, das Breitband-Portal, entwickelt, das sich in einem geschützten Bereich befindet. Nach einer Registrierung erhalten die Telekommunikationsunternehmen (TKU) die Zugangsdaten zum Breitband-Portal. Neben der Antragstellung ist eine Aktenführung abgebildet. Gestellte Anträge können jederzeit mit ihrem aktuellen Status eingesehen werden, wodurch der Kommunikationsweg transparent dargestellt und für alle Akteure erleichtert wird.
Für die kontinuierliche Weiterentwicklung sind beispielsweise die Beteiligung anderer Träger öffentlicher Belange (TöB), verkehrsrechtliche Anordnung Aufbruchgenehmigung vorgesehen. Auch die vermehrte Nutzung von Geo-Daten wird geprüft. Eine Nutzerbeteiligung wird unter anderem durch den Nachnutzungs-Steuerungskreis ab 2023 etabliert.
Nutzen
Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden und sorgen somit für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf der tatsächlichen und breitflächigen Umsetzung - und nicht mehr auf dem Verwaltungsakt - liegt.
- Grundsätzliche Erfüllung der Länder der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 1 Abs. 1 OZG durch die Nutzung des Breitband-Portals
- Landeseinheitliche Standards durch landesweite Nachnutzung des Breitband-Portals
- Starke Reduzierung von Rückfragen in Genehmigungsprozessen mittels hoher Effizienz und Transparenz durch Standardisierung
- Beschleunigung von Genehmigungen durch transparente und effiziente Nutzung von Genehmigungsprozessen
- Keine zusätzliche Softwarebeschaffung notwendig durch „Software-as-a-Service“-Lösung (SaaS)
- Deutliche Senkung der Aufwände im Bereich der Planung
- Übersichtliche Darstellung eingegangener Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
- Möglichkeit zur einfachen internen Weiterleitung der Antragsdaten an zuständige Behörden für erforderliche Stellungnahmen (z. B. Wasser-/Bodenschutz)
- Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
- Direkte Kommunikationsmöglichkeit mit dem Antragsteller
- Schnittstellen-Option für Integration in eigener Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
- Frühzeitige Hinweise auf Ausbauhemmnisse, z. B. durch anstehende Sondernutzungen oder Aspekte des Denkmal-, Landschafts- oder Naturschutzes
- Automatische Bescheid-Erstellung
- Übersichtliche Darstellung eingegangener Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
- Möglichkeit zur Weiterleitung der Antragsdaten an zuständige Behörden für erforderliche Stellungnahmen (z. B. Wasser-/Bodenschutz)
- Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
- Direkte Kommunikationsmöglichkeit mit dem Antragsteller
- Schnittstellen-Option für Integration in eigene Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
- Frühzeitige Abstimmung zu Einschränkungen oder Grundsätzen (Verlege-Richtlinien), die die Kommune bei der Umsetzung beachtet wissen möchte
- Frühzeitige Kommunikation zwischen Kommune und Telekommunikationsunternehmen (TKU) hinsichtlich möglichst zielführender Streckenplanung
- Automatische Bescheid-Erstellung