Digitalisierung von Verwaltungsleistungen: Das Breitband-Portal ist jetzt online
Die Interaktion zwischen Verwaltung, Unternehmen und unserer Zivilgesellschaft soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) bildet den gesetzlichen Rahmen und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) sind die Länder dazu angehalten, eine digitale Verwaltungsleistung einheitlich zu entwickeln und anderen Ländern zur Nachnutzung bereitzustellen.